ISO 20022: Standard für ein einheitliches Datenformat in der Schweiz

05.07.2018 // intusdata

Die Schweiz geht mit der Einführung des neuen Standards für Zahlungsverkehr, die ISO 20022, einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Norm definiert ein neues, einheitliches Datenformat – quasi eine Standardsprache, die für alle Marktteilnehmer verständlich ist. Die Vereinheitlichung umfasst den Nachrichtenaustausch im Zahlungsverkehr, insbesondere die Aufbereitung und Erfassung von Zahlungen, sowie die Avisierung. Mit der Einführung werden alle proprietären Formate wie beispielsweise EZAG und ESR (Post) und DTA (Banken), durch ISO 20022-Meldungen abgelöst.

Die Norm ISO 20022 bringt in folgenden Bereichen eine Vereinheitlichung der Formate:

  • Überweisungen: Ablösung von EZAG & DTA
  • Avisierung/Kontoauszug
  • Einzahlungsschein: Einheitlicher ES mit QR Code
  • IBAN: Neuer Standard für Kontonummern
  • Lastschrift: Ablösung von LSV und Debit Direct

 

Im weiteren Verlauf des Artikels finden Sie zu den Neuerungen 1-3 weitere Details.

1. Überweisung (Zahlungsaufträge)

Ein Zahlungsauftrag «Customer Credit Transfer Initiation» (pain.001) wird in elektronischer Form vom Kunden an das Finanzinstitut gesendet. Gesendete Zahlungsaufträge werden durch das Finanzinstitut validiert und mit einer Statusmeldung (pain.002) beantwortet. Die Statusmeldung ist eine direkte Antwort des Finanzinstituts auf den empfangenen Zahlungsauftrag. Bei der Statusmeldung, die normalerweise umgehend oder bis zu 15 Minuten verzögert geliefert wird, handelt es sich nicht um eine Ausführungsbestätigung. Nicht alle Buchhaltungslösungen unterstützen dabei eine vollständig digitale Lösung aus der Anwendung hinaus. Bei einigen Paketen muss die Übermittlung manuell oder per E-Banking erfolgen (analog DTA). Den Stand der von Ihnen eingesetzten Lösung finden Sie weiter unten.

2. Avisierung (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftenanzeige)

2.1 Kontoauszug

Der Kontoauszug «Bank-to-Customer Statement» (camt.053) ersetzt die SWIFT-Meldungen MT940 und MT950 und wird zur elektronischen Kontoinformation verwendet. Der Kontoauszug enthält sämtliche Gut- und Lastschriften eines Kontos, einschliesslich eines sich hieraus ergebenden Saldos. Kontoauszüge werden nach Absprache mit dem Finanzinstitut wöchentlich oder monatlich geliefert.

2.2 Gutschriften- und Belastungsanzeigen

Die Gutschriften- und Belastungsanzeigen („camt.054“) ersetzen die SWIFT- Meldungen MT900 (Belastungsanzeige) sowie MT910 (Gutschriftanzeige) und werden dem Kunden in der Regel nach erfolgreicher Übermittlung eines Zahlungsauftrages bereitgestellt.

Die Anzeigen umfassen normalerweise folgende Informationen:

  • Effektives Ausführungsdatum (Buchungsdatum)
  • Totalbetrag des Zahlungsauftrages in Kontowährung
  • Angewendeter Wechselkurs (bei Zahlungen mit Fremdwährungen)
  • Angefallene Spesen

 

3. Einzahlungsschein

Die QR-Rechnung löst ab 2020 den Einzahlungsschein ab und macht Zahlungen künftig noch effizienter. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer digitalen Schweiz. Auf der QR-Rechnung befindet sich ein QR-Code mit einem Schweizer Kreuz in der Mitte (Erkennungsmerkmal einer Schweizer QR Rechnung). Dieser Swiss QR Code besitzt alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form.

Der Zahlteil der QR-Rechnung ersetzt die orangen und roten Einzahlungsscheine und enthält alle Informationen, die für die Ausführung der Zahlung oder eine Weiterverarbeitung der Rechnung nötig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Informationsportal zur ISO 20022.

Wie sieht der aktuelle Fahrplan aus?

Mit dem Abschluss der Definition der technischen Standards Ende April 2017 gehen die Softwarehersteller die Umsetzung an. Ab 2019/2020 können Rechnungssteller die ersten QR-Rechnungen verschicken. Für die Verwendung der heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine gibt es eine Übergangsfrist. Ein verbindlicher Endtermin ist vom Finanzplatz Schweiz jedoch noch nicht festgelegt worden.

Stand bei unseren Softwarelieferanten (Juni 2017)

Alle unsere Softwarelieferanten werden die notwendigen Anpassungen zeitgerecht liefern. Konkret für das Jahr 2017 ist folgendes geplant oder bereits umgesetzt:

Topal Solutions: Mit der Version 9.0 wurde ein grosser Teil des neuen Zahlungsverkehrs ISO 20022 bereits realisiert. Sämtliche Funktionen für die Erstellung und Einlieferung von Zahlungsaufträgen sind enthalten. Topal unterstützt die Abwicklung direkt aus der Anwendung heraus, manuelle Prozesse oder Umwege über das E-Banking sind nicht notwendig. Im vierten Quartal 2017 wird der letzte verbleibende Funktionsblock für CH-Debit Direct (Lastschriften PostFinance) geliefert.

Sage: Mit dem V-2016 Autoupdate 3 wurde pain.001 als Ersatz für EZAG von PostFinance und DTA von den restlichen Finanzinstituten bereits realisiert. Im dritten Quartal 2017 werden die camt.053 und camt.054 Meldungen für PostFinance (nur manuell oder mit E-Banking) geliefert (nur bei Sage EXTRA und V-2017). Für das letzte Quartal 2017 ist der Funktionsblock für CH-Debit Direct (Lastschriften PostFinance) geplant.

Vertec: Die Spezifikationsphase für den neuen Einzahlungsschein wurde kürzlich abgeschlossen. Vertec wird demnächst mit der Umsetzung beginnen und erwartet, dass die angepassten Standard-Rechnungsreports mit Vertec 6.2 ausgeliefert werden können.

PROFFIX: Proffix übermittelt bereits seit August 2016 Zahlungsaufträge im XML-Format. ESR Zahlungen können seit Januar 2016 ebenfalls eingelesen und verarbeitet werden. Seit April 2016 wird DD-CH (Debi Direct) mit dem neuen Standard unterstützt. Damit ist PROFFIX grundsätzlich für ISO 20022 gerüstet. Auch der neue Einzahlungsschein wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.