2018 sinkt die Mehrwertsteuer – alles, was Sie darüber wissen müssen

03.10.2017 // intusdata

In Zusammenhang mit der Abstimmung vom 24. September 2017 zur Reform der Altersvorsorge lehnte das Volk die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab – ein Novum!

Denn zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte sinken die Sätze um 0.3 %. Grund dafür ist das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung. Um die Invalidensicherung zu sanieren, hatten im Jahr 2009 Volk und Stände während sieben Jahren 0.4 % zusätzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) bewilligt – diese Zeit ist zum 31.12.2017 nun abgelaufen. Da das Stimmvolk ab 2018 0.1 % der Bahninfrastruktur zugesprochen hat, ergibt sich die Reduzierung um 0.3 % und es gelten neue Mehrwertsteuer-Sätze in der Schweiz.

Ab dem 01.01.2018 reduzieren sich die Mwst-Sätze wie folgt:

  • Normalsatz von 8.0 % auf 7.7 %
  • Beherbergungs-Satz von 3.8 % auf 3.7 %
  • Reduzierte Satz mit 2.5 % bleibt bestehen (keine Änderung)

 

Wie schon bei der letzten Satzänderungen gelten auch diesmal Übergangsbestimmungen:

  • Bei Rechnungen im 2017 für Lieferungen/Leistungen im 2018 können die neuen Sätze angewandt werden.
  • Bei Rechnungen im 2018 für Lieferungen/Leistungen im 2017 gelten die alten Sätze.

 

Um Sie optimal auf die Umstellung vorzubereiten, konnten wir von unseren Software-Lieferanten bisher folgende Informationen ermitteln. Wir werden diesen Artikel kontinuierlich für Sie erweitern, sobald neue Informationen eintreffen.

Topal Finanzbuchhaltung

In der Topal Finanzbuchhaltung finden Sie MWST-Codes mit dem Zusatz «Spez». Diese MWST-Codes sind genau dafür da, die Bestimmungen in der Übergangszeit abzubilden. Falls Sie im 2017 Rechnung für Lieferungen/Leistungen im 2018 zu verbuchen haben, müssen folgende MWST-Codes angepasst und verwendet werden:

  • UStgSpez: neu 3.7%
  • UStnSpez: neu 7.7%
  • VDLSpez: neu 7.7%
  • VSBnSpez: neu 7.7%
  • VSMnSpez: neu 7.7%

 

Das neue MWST-Formular wird mit einem der nächsten Topal Updates geliefert werden. Das Video zeigt Ihnen, wie Sie die MWST-Sätze in Topal anpassen.

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Vertec Zeit- und Leistungserfassung

Die Mehrwertsteuertypen werden in Vertec in den Systemeinstellungen in der Sektion MWST verwaltet. Welcher Satz standardmässig auf Rechnungen zur Anwendung kommt, regelt die Einstellung „Standard MWST-Typ“ in der Sektion Rechnung/Honorarnote.

Grundsätzlich müssen Sie für den neuen, ab 1.1.18 wirksamen MWST-Satz im Vertec einen neuen Satz erstellen. Wenn Sie die neuen MWST-Schlüssel in Ihrer Buchhaltungssoftware erfasst haben, können Sie den Satz auch direkt aus der Fibu auswählen.

Am einfachsten ist es, die Rechnungen periodengerecht zu erstellen. In diesem Fall gibt es keine Mischrechnungen, die sowohl Leistungen, Spesen oder Auslagen mit dem alten und dem neuen Satz gleichzeitig enthalten. So kann man den alten MWST-Satz als Standard-Satz stehen lassen bis die letzte Rechnung mit alten Leistungen verrechnet ist. Anschliessend stellt man den Standardsatz-Satz in den Systemeinstellungen um. Neue Rechnungen werden so automatisch mit dem neuen Satz erstellt. Falls Sie trotzdem einmal Rechnungen nach dem alten Satz verrechnen wollen, kann der Satz auf der Rechnung im Register „Weitere Info“ übersteuert werden.

Das oben beschriebene Vorgehen geht davon aus, dass Sie die Einträge einer Rechnung grundsätzlich zum gleichen Mehrwertsteuersatz verrechen. Für den Fall, dass Sie auf einer Rechnung Leistungen, Spesen oder Auslagen mit unterschiedlichen MWST-Sätzen verrechnen möchten, z.B. weil auf einer Rechnung Leistungen des alten und des neuen Jahres drauf sind, stellen wir folgendes Script zur Verfügung, mit dem ausgewählte Einträge auf der Rechnung einem in den Systemeinstellungen hinterlegten MWST-Satz zugewiesen werden können.

Alle Vertec Versionen, nicht Cloud-fähig: SetDifferentMWSTTyp.py.

Ab Vertec Version 6.1, Cloud Abo Kunden: SetDifferenMWSTTypCloud.py.

Das Script wird auf Rechnung (einzeln) registriert. Es erscheint ein Dialog, wo ein von- und/oder ein bis-Datum angegeben werden kann, in welcher Periode man Leistungen, Spesen und Auslagen mit einem anderen MWST-Typ versehen will. Dieser wird im Dialog aus einer Drop-Down-Liste ausgewählt.

Falls Sie kundenspezifische Word Rechnungsvorlagen verwenden und Rechnungen mit unterschiedlichen MWST-Sätzen erstellen möchten, sollten Sie überprüfen, ob ihre Rechnungsvorlagen damit umgehen können. Die von Vertec mitgelieferten Standard Rechnungsreports haben damit keine Probleme und drucken pro MWST-Satz eine eigene Zeile.

PROFFIX ERP

Die Anpassungen der MWST-Codes per 1.1.2018 für den Normalsatz von bisher 8% auf 7.7%, für den Sondersatz von bisher 3.8% auf 3.7% und für die Saldosteuersätze können automatisiert in PROFFIX vorgenommen werden. Diese Änderungen werden Ihnen ab der PROFFIX Version 4.0.1013 ausgeliefert. (Release 27. Oktober 2017).

Ebenfalls ändern die MWST-Formulare, welche auch mit dieser Version ausgeliefert werden. Verwenden Sie für Ihre MWST-Abrechnung des 4. Quartals bzw. 2. Semesters 2017 das erste neue Abrechnungsformular (nur für diese Abrechnung gültig). Für die Abrechnung des 1. Quartals bzw. 1. Semesters 2018 und alle Folgeabrechnungen muss wiederum das zweite neue Formular verwendet werden.

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Sage 50

Sage Kunden mit einem Software-Abo oder einem Servicevertrag erhalten das Update ihrer Software automatisch. Unternehmen ohne entsprechende Software müssen alle Sätze von Hand anpassen, z.B. auf jeder Rechnungsvorlage in Word oder in jeder betroffenen Excel-Tabelle. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Ich habe bereits die neue Version 2017 installiert – worauf muss ich achten?
Sofern Sie einen Update-Vertrag oder Software-Service-Vertrag mit uns haben, sollten Sie sicherstellen, dass zu Ende Oktober das Auto-Update 2017.01 von Sage installiert wird.

Ich habe noch eine alte Version von Sage 50 – was muss ich tun?
Kunden mit Vertrag: Installieren Sie die Version 2017 inkl. Auto-Update Ende Oktober. Sie benötigen hierzu einen Aktivierungsschlüssel. Diesen haben wir bereits an Kunden mit Vertrag zugesendet. Sollten Sie keinen Code erhalten haben oder die E-Mail nicht mehr finden, so kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb per Mail sales@intusdata.ch.

Kunden ohne Vertrag: Sollten Sie noch eine ältere Version haben, benötigen Sie zwingend die neue Version 2017 inkl. dem Auto-Update Oktober 2017, damit das neue MWST-Formular sowie die MWST-Schlüssel automatisch angepasst werden. Sie können die neueste Version bei uns anfordern. Bitte kontaktieren Sie unseren Vertrieb per Mail sales@intusdata.ch.